Geländeordnung

Zutrittsregelungen

Unsere Geländeordnung gibt klare Vorgaben für die ordnungsgemäße Nutzung unserer Stellplätze. Um den vorbildlichen Charakter unseres Geländes zu erhalten, sind sie leider notwendig.

Wir erinnern daran, dass die Geländeordnung, siehe oben, ganzjährig gilt. Insbesondere die Sauberhaltung der Stellplätze für Laub und Unrat, ganzjähriger Rasenschnitt, genehmigungspflichtige Bepflanzungen sowie Entsorgung von Müll und Schnittgut sind wichtige Regeln für alle Stellplatznutzer. Hierzu bitten wir auch, den Raum zwischen Stellplätzen und angrenzenden Hecken frei zu halten, um uns einen regelmäßigen Heckenschnitt zu ermöglichen. Im Übrigen ersuchen wir, den Raum unter den Wohnwagen nicht durch Sperrmüll etc. zu verunstalten und möglichst zu verblenden.

Aus gegebener Veranlassung verweisen wir auch darauf, dass künftig grundsätzlich Anschaffungen, Anbauten und externes Zubehör von Wohnwagen und Vorzelten nur nach Antrag mit verbindlicher Skizze und Vorstands-Genehmigung (jeweils Schriftform!) zulässig sind.
Die Überleitung von Stellplätzen und Aufbauten an Nachfolger ist ebenfalls nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Vorstand, also ohne eigenmächtige Vereinbarungen (Ablösung/Veräußerung von Wohnwagen und Vorzelt) zulässig. Unterjährige Veränderungen/Vergaben von Stellplätzen sind unerwünscht.

Unsere Warteliste für Stellplätze wird nur noch zum jeweiligen Jahreswechsel aktualisiert. Damit entfallen dort frühere Vormerkungen.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Zuweisung und Belassung von Stellplätzen auch von der ordnungsgemäßen Nutzung abhängig ist. Die dauerhafte Mitbenutzung durch andere Mitglieder ist nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich.

Bei einer Aufgabe sind die Stellplätze im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Bepflanzungen stehen allein im Ermessen und Eigentum von Sonnland.